go-digital - Ihr Weg zum Zuschuss

Seit Februar 2020 sind wir offiziell ein autorisiertes Beratungsunternehmen für das Fördermodell go-digital. Da wir zu den Treibern des technischen Fortschritts im Bereich Digitalisierung und Automatisierung in der Steuerberatungsbranche gehören, haben wir unseren Schwerpunkt auf die Beratung im Modul digitalisierte Geschäftsprozesse gelegt.

Als Berater von hauptsächlich kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) verstehen wir in besonderer Weise deren Anforderungen an digitalisierte und automatisierte Prozesse rund um das Thema Buchhaltung, Lohnbuchhaltung und Steuern und sind somit in der Lage, digitale Vernetzungen effektiv und effizient voranzutreiben.

Unser Fokus liegt auf der Optimierung und möglichst weitreichenden Digitalisierung der Geschäftsprozesse und der damit einhergehenden Beschleunigung von Arbeitsprozessen, Entlastung von Mitarbeitern und Qualitätsverbesserung durch freiwerdende Ressourcen.

Finanzieller Umfang

Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro gefördert. Als Begünstigte zahlen Sie nur einen Eigenanteil an das Beratungsunternehmen. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten.

Projektablauf

Der Projektablauf erfolgt in der Regel so, dass wir bei Ihnen zunächst eine Ist-Analyse in Bezug auf vorhandene Prozesse sowie auf vorhandene EDV vornehmen. Anschließend wird mit Ihnen gemeinsam erörtert, in welchen Bereichen Prozessveränderungen im Sinne einer Digitalisierung möglich oder nötig sind.  Wir achten hierbei insbesondere darauf, dass wir Ihnen kein System „überstülpen“, sondern dieses „umformen“, d.h. vor dem Hintergrund Ihrer Wünsche, Ihrer technischen Affinität und Ihrer Ressourcen sinnvolle Lösungen zur Digitalisierung vorstellen und anschließend umsetzen.

Bei der Auswahl der EDV stehen wir ausschließlich beratend zur Seite, d.h. wir empfehlen keine konkreten Softwareprodukte, sondern benennen bestenfalls eine Auswahl verschiedener Produkte und machen auf Wunsch eine wertneutrale Beratung. Bei der Anschaffung neuer Softwareprodukte arbeiten wir häufig mit den Softwarehäusern unserer Mandanten zusammen. Diese liefern in den Projekten in der Regel dann die Software und wir sorgen im Rahmen der Projektumsetzung dafür, dass die Prozesse im Hause der Mandanten durch uns an die gelieferte Software angepasst werden.

Einer unserer Schwerpunkte liegt im Bereich DMS-, ERP- und Zeiterfassungssysteme bzw. Systeme zur Ressourcenplanung. Wir programmieren in den Projekten regelmäßig selbst Schnittstellen, um Informationen aus einzelnen Systemen für andere Systeme nutzbar zu machen. Programmierung im Bereich der Standardsoftware  (Eingriff in den Kern von Standardsoftware) übernehmen wir aus haftungsrechtlichen Gründen nicht. Hier nutzen wir stattdessen Export- und Importschnittstellen und erstellen mit Hilfsprogrammen gewünschte Zusatzauswertungen oder Analysen für Sie.

Nach der Ist-Analyse und Planung der Prozessoptimierung übernehmen wir die Antragstellung für Sie.

Förderberechtigte

Rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können durch die Förderung von Beratungsleistungen begünstigt werden, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

     • unter 100 Beschäftigte bei Vertragsabschluss
       (einschließlich aller Partnerunternehmen und
       verbundenen Unternehmen)
     • Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme
        von höchstens 20 Mio. €
     • Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland
     • Förderfähig nach der De-minimis-Verordnung

Nachtrag vom 18.03.2020

Seit dem 18.03.2020 kann auch die Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen durch das Programm go-digital gefördert werden.

Es handelt sich in erster Linie um eine Förderung, die der Eindämmung möglicher wirtschaftlicher Folgen durch die Corona-Pandemie dienen soll. Sobald sich ein Ende der Krise abzeichnet, behält sich go-digital vor, die Förderung von Homeoffice Arbeitsplätzen zu widerrufen.

Sollten Sie in den letzten 12 Monaten bereits eine Förderung durch go-digital erhalten haben, ist Ihr Unternehmen leider nicht mehr antragsberechtigt.

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