» Für Kurzbesuche
Für einen kurzen Haltstopp steht Ihnen unsere Auffahrt vor der Kanzlei zur Verfügung. Fahrer kleinerer Fahrzeuge können auch gerne den Parkplatz neben unserem Smart nutzen.
Unsere angebotenen Parkplätze können Sie gern während der Besuche in unserer Kanzlei nutzen. Nach 18 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen sind diese geschlossen. Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.